12 Dez Fahrzeuge für Führerscheinneulinge?
Führerscheinneulinge dürfen für ein Jahr ab Ausstellungsdatum des Führerscheines nur Fahrzeuge mit einer spezifische Leistung, bezogen auf das Leergewicht des Fahrzeuges von maximal 55 KW pro Tonne lenken. Für Fahrzeuge der Kategorie M1 (Pkw) darf die Motorleistung von 70 KW nicht überschritten werden.
Beispiel 1
Motorleistung : 60 KW
Leergewicht : 1.100 Kg (1,1 t)
60 KW / 1,1 t = 54,54 KW/t
Das Fahrzeug hat nicht mehr als 70 KW und nicht mehr als 55 KW/t Leergewicht. Es darf also von einem Führerscheinneuling gelenkt werden.
Beispiel 2
Motorleistung : 60 KW
Leergewicht : 1.050 Kg (1,05 t)
60 KW / 1,05 t = 57,14 KW/t
Das Fahrzeug hat zwar nicht mehr als 70 KW, aber mehr als 55 KW/t Leergewicht. Ein Führerscheinneuling darf es also NICHT lenken.
Neufahrzeuge:
Modelle welche von Führerscheinneulingen gelenkt werden können, sind z.B. in der „Quattroruote“ durch ein kleines rotes Quadrat am Beginn der Zeile gekennzeichnet.
Gebrauchtwagen:
Wer sich hingegen für ein bestimmtes, bereits zugelassenes Fahrzeug interessiert, kann durch das Eingeben des amtlichen Kennzeichens auf der Internetseite des Transportministeriums (nachfolgend der link) feststellen, ob das Fahrzeug von Führerscheinneulingen gelenkt werden darf.
www.ilportaledellautomobilista.it